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Bei der „Dualen Zustellung“ können Schriftstücke an ein elektronisches Postfach des Empfängers übermittelt werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass derzeit nur die Versendung der Vorschreibung und der Lastschriftanzeigen der Abbucher möglich ist. Zu einem späteren Zeitpunkt können auch Schriftstücke, wie z. B. Bescheide, Informationsschreiben, usw. zugestellt werden.
Die Übermittlung nach den Vorgaben des österreichischen Zustellgesetzes ist dabei ebenso rechtswirksam wie die postalische Zusendung und gegebenenfalls nachweisbar wie ein Rückscheinbrief der Stufen RSa oder RSb.
Einer der entscheidenden Vorteile der elektronischen Zustellung ist, dass die Schriftstücke orts- und zeitungebunden elektronisch abgeholt werden können. Die elektronische Abholung ist 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche möglich. Überdies ist die Nutzung der elektronischen Zustellung mit keinen Kosten verbunden.
Weiters wird für den Empfänger der Schriftstücke durch die „Duale Zustellung“ der Postweg verkürzt, Schriftstücke können nicht am Postweg verloren gehen oder falsch zugestellt werden. Die elektronische Zustellung kann auch jederzeit wiederrufen werden.
Wenn Sie Schriftstücke künftig elektronisch erhalten möchten, bitten wir Sie, das nachstehende Formular ausgefüllt an uns zurück zu schicken:Duale Zustellung von Schriftstücken.pdf
ACHTUNG: Die Online-Bekanntgabe des Wasserzählerstandes bezieht sich nur auf Wasserbezieher der Ortswasserleitung Dietach und alle Unternehmen in Dietachdorf, die ihr Wasser von der Wassergenossenschaft Dietachdorf beziehen.
Der Versand der Wasserablesekarten erfolgt wie üblich per Post oder auf Wunsch über die „Duale Zustellung“.
Auf der Ablesekarte befinden sich ein individueller QR-Code sowie ein Weblink. Wird nun der QR-Code mit einem Smartphone eingelesen oder am PC der Weblink geöffnet, muss nur mehr der Zählerstand erfasst werden. Alle anderen Daten (EDV- und Zählernummer sowie der Vorjahresverbrauch) sind bereits automatisch hinterlegt. Somit können fehlerhafte Eingaben bereits im Vorhinein vermieden werden. Die Retournierung der Ablesekarte ist weiterhin per Post, E-Mail oder Fax möglich.
Die regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen für Gemeindeabgaben (oft in wechselnder Höhe) lassen sich sehr bequem über das Girokonto mit einem SEPA-Lastschrift-Mandat (Abbuchungsauftrag) begleichen. Damit erfolgen Ihre Zahlungen immer termingerecht.
Sie laufen nicht mehr Gefahr wegen eines Versehens einen Zahlungstermin zu versäumen und dadurch unnötig Mahngebühren und Säumniszuschläge in Kauf zu nehmen. Die Abbuchung von Ihrem Girokonto kommt bei den meisten Banken wesentlich günstiger als die Überweisung per Zahlschein. Selbstverständlich können SEPA-Lastschrift-Mandate jederzeit wiederrufen werden.
Mit Ihrem erteilten Abbuchungsauftrag erleichtern Sie die Arbeit in der Gemeindebuchhaltung wesentlich. Wenn Sie Ihre Gemeindeabgaben von Ihrem Konto abgebucht haben möchten, bitten wir Sie, das nachstehende Formular ausgefüllt an uns zu retournieren:SEPA-Lastschrift-Mandat
Wir laden Sie herzlich ein, von diesen Angeboten, von dem letztlich Sie und wir profitieren, Gebrauch zu machen. Helfen Sie mit – machen wir die Verwaltung einfacher!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Fr. Heidelinde Hirsch (Tel.: +43 7252 38001 27).