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Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine An-, Ab- oder Ummeldung kann persönlich durch die meldepflichtige Person, durch Bot_innen oder postalisch erfolgen, sowie auch online, sofern Sie eine ID Austria haben.
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