Heizkostenzuschuss bis 30.11.2024

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/25 mit einem Heizkostenzuschuss vom Land OÖ unterstützt.

Anders als in den Vorjahren wird dieser nicht am Gemeindeamt beantragt und ausbezahlt sondern ist ONLINE über die Homepage des Landes OÖ zu beantragen. 

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss

Sollten Sie Fragen haben, über keinen Internetzugang verfügen oder Hilfe bei der Beantragung benötigen, können Sie sich an das Gemeindeamt Dietach wenden. Wir helfen Ihnen gerne!

Für die Eingabe der Daten im Online- Formular sind nachstehende Informationen bzw. Unterlagen für notwendig:

• Ihre persönlichen Daten

• Ihre Sozialversicherungsnummer

• Namen und Hauptwohnsitzdaten aller im Haushalt gemeldeten Personen

• Die Brutto-Jahreseinkommens- Information 2023 aller Personen, die mit Ihrem Hauptwohnsitz an der Adresse gemeldet sind.

• Ihre Bankverbindung eines Geldinstitutes des SEPA-Raums (IBAN), an die der Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll.

Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die einen ständig bewohnten Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024 haben. Bei der antragstellenden Person muss ein eigener Haushalt vorliegen und der Heizkostenzuschuss darf für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt worden sein.

Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt. Gewährt wird der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

• Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070,00 Euro

• Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940,00 Euro

Die Antragsfrist läuft von 1. Oktober 2024 bis 30. November 2024

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08.10.2024