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Am 29.09.2024 findet die Nationalratswahl statt. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag (09.07.2024) in der Wählerevidenz in einer österreichischen Gemeinde geführt werden und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben oder als Auslandsösterreicher_in eingetragen sind. Für die Wahl wurde das Gemeindegebiet von Dietach in drei Wahlsprengel eingeteilt:
Aigenstraße 1a - 7, Aigenstraße 8-18a (gerade Zahlen), Bachgasse, Edtstraße, Forellenweg, Friedmannberg, Friedmannweg, Getreidestraße, Goldbergweg, Heubergstraße 11 - 51, Heubergweg, Jupitergasse, Kaiblingerstraße, Kerschberg, Kirchenplatz, Kirchenweg, Kriftnerberg, Kromasserweg, Leitnerberg, Merkurgasse, Mühlbergstraße, Niedergleinker Straße 1 - 34, Panoramastraße, Pfaffingerstraße, Pfarrberg, Pfarrweg, Schulstraße, Thallingerstraße, Thannstraße 1, 4, 6, 8, 12, 12a, 12b, Venusgasse, Wiesenweg, Zehetnerberg; Wahllokal ist das Kultur- und Begegnungszentrum Dietach, Saal
Bernsteinstraße, Diamantstraße, Dietachdorfer Straße, Ennser Straße 70 - 118, 120, 122 - 136, Feichterstraße, Granatstraße, Hammerfeldstraße, Hofmayrgasse, Humpelgasse, Im Quantl, Kristallstraße, Nöckhamstraße, Opalgasse, Rubingasse, Saphirstraße, Smaragdstraße, Styriagasse, Türkisgasse, Winklingerstraße; Wahllokal ist das Gasthaus Wirt im Feld in Dietachdorf, 1. Stock
Aigenstraße 9-19b (ungerade Zahlen), Aigenstraße 20-33, Am Heuberg, Angelikagasse, Asangstraße, Badstraße, Ennser Straße 138-154, Gleinkerweg, Grillenbergstraße, Gudrungasse, Harrstraße, Heubergstraße 1-10, Höhenstraße, Neuhauserstraße, Niedergleinker Straße 44 - 104, Panhalmstraße, Panholzstraße, Putzederstraße, Riederstraße, Schlossgasse, Sonnenstraße, Stadlerstraße, Stadlkirchen, Staningerstraße, Steinwändnerstraße, Stöffelbauerstraße, Thann, Thannstraße 3a, 3c, 5, Thannstraße 7, 7b, 11, 13-51, Veronikagasse; Wahllokal ist die Volksschule Dietach, Mehrzwecksaal
In welchem Wahllokal Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, entnehmen Sie bitte der amtlichen Wahlinformation
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürger_innen bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung. Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis).
Bitte nehmen Sie einen Lichtbildausweis sowie den gekennzeichneten Abschnitt aus der „Amtlichen Wahlinformation“ in Ihr Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung. Bitte haben Sie Verständnis, dass laut aktueller Gesetzeslage am Wahltag von jedem/jeder Wähler_in ein gültiger Ausweis verlangt werden muss.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Ihre Möglichkeiten sind: schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte aus der „Amtlichen Wahlinformation“, elektronisch im Internet unter www.wahlkartenantrag. at, mit der ID-Austria über die App Digitales Amt oder persönlich in der Gemeinde. Achtung: Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online- Anträge ist der 25. September. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Die Wahlkarte muss spätestens am 29. September 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Wahlkarten können bis Freitag, 27. September 2024, 12:00 Uhr, direkt bei Ihrem Gemeindeamt persönlich beantragt werden. Bei der persönlichen Beantragung müssen Sie einen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorweisen. Mit der persönlichen Beantragung besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl direkt am Gemeindeamt zu wählen. Gleich nach der Ausstellung der Wahlkarte (Briefwahl) bei Ihrem Gemeindeamt können Sie mit dieser im Anschluss in einer dafür vorgesehenen Wahlzelle oder einem abgetrennten Raum Ihre Stimme abgeben. Die Wahlkarte mit der abgegebenen Stimme bleibt bis zur Auszählung verschlossen und sicher am Gemeindeamt aufbewahrt. Ihre Wahlkarte wird am Wahltag Ihrer Wahlbehörde übermittelt und mit den am Wahltag abgegebenen Stimmen unter Wahrung des Wahlgeheimnisses ausgezählt.
Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, ist Folgendes zu beachten:
• Der Stimmzettel muss in das blaue Kuvert gesteckt werden! Ein Stimmzettel, der ohne Überkuvert in der Wahlkarte abgegeben wird, darf nicht miteinbezogen werden!
• Kleben Sie die Wahlkarte nicht zusätzlich (etwa mit Klebeband) zu. In diesem Fall darf die Wahlkarte nicht miteinbezogen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahlkarte nach erfolgter Stimmabgabe noch einmal geöffnet wurde!
• Unterschreiben Sie die Wahlkarte im dafür vorgesehenen Unterschriftenfeld
22.08.2024