Infos zu Hochzeitsschießen

Brautpaar mit Sektgläser

Aufgrund von Anrainerbeschwerden möchten wir Sie auf nachstehende Bestimmungen hinweisen: 

Das sogenannte „Brautaufwecken“ oder „Hochzeitsschießen“ ist grundsätzlich zu melden oder zu bewilligen. Ob Meldungen bei der zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion ausreichend sind oder eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land notwendig ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial. 

Das Böllerschießen mit Pulverladungen (Böllerkanonen) ist bewilligungspflichtig und bedarf einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft als Pyrotechnikbehörde gemäß § 29 Pyrotechnikgesetz. 

Das Schießen mit Gasladungen (GasSauerstoffgemisch) unterliegt nicht dem Pyrotechnikgesetz, sondern hinsichtlich eventueller ungebührlicher Lärmerregung dem § 3 Oö. Polizeistrafgesetz. 

Beim Schießen mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 bis F4 sind die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes (insbesondere grundsätzliches Verbot für die Kategorie F2 im Ortsgebiet) gemäß § 38 zu beachten. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 bedarf es einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde (nur für ausgebildete Pyrotechniker möglich). 

Bei jedem Hochzeitsschießen jedenfalls grundsätzlich Folgendes beachten: 

• Das Hochzeitsschießen bei der örtlich zuständigen Gemeinde und Polizeiinspektion melden bzw. beim Schießen mit einer Böllerkanone bei der Bezirkshauptmannschaft um Bewilligung ansuchen. 
• Das Hochzeitsschießen frühestens um 06:00 Uhr beginnen. 
• Nur zertifizierte pyrotechnische Artikel vom Fachhändler verwenden, dieser berät auch über die notwendigen Sicherheitsbestimmungen. 
• Die entsprechenden Sicherheitsabstände einhalten. 
• Die unmittelbare Nachbarschaft vom beabsichtigten Schießen verständigen. 
• Das Schießen nicht in der unmittelbaren Nähe von Wäldern bei Trockenphasen oder sonst erhöht entzündbarem und  brennbarem Umfeld durchführen. 
• Wenn es in der Nähe eine Tierhaltung gibt, den Tierhalter vorher verständigen. 

Nähere Infos unter

Merkblatt

26.03.2025