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Laut den Bestimmungen der OÖ Gemeindeordnung ist die Einsichtnahme in die genehmigten und unterfertigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann erlaubt.
Die genehmigten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen können Sie auch hier einsehen.