Meldeamt & Bürgerservice

Ein Holzstempel auf einem Pass

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Was ist zu tun?

Eine An-, Ab- oder Ummeldung kann persönlich durch die meldepflichtige Person, durch Bot_innen oder postalisch erfolgen, sowie auch online, sofern Sie eine ID Austria haben.

Folgende Unterlagen  sind vorzulegen (im Original)

  • vollständig ausgefüllter Meldezettel (mit ggf Unterschrift des/der Unterkunftgeber_in)
  • Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen: 
    • die Identitätsdaten: Vor- und Familienname, Name vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
    • etwaige akademische Grade (z.B. Sponsionsurkunde)
    • Reisedokument bei ausländischen Mitbürger_innen

Kontakt

Führungspersonen

Majda Novkinic - Leiterin

Mitarbeiterin