Gebühren für eine Strafregisterbescheinigung:
- wenn die Bescheinigung als Zeugnis dient: € 30,70
- wenn die Bescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dient: € 16,40
Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" ist dem Antrag eine Bestätigung gem. § 10 Abs. 1b Strafregistergesetz 1968 vorzulegen.