Strafregisterbescheinigung

Gebühren für eine Strafregisterbescheinigung:

  • wenn die Bescheinigung als Zeugnis dient: € 30,70
  • wenn die Bescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dient: € 16,40  

Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" ist dem Antrag eine Bestätigung gem. § 10 Abs. 1b Strafregistergesetz 1968 vorzulegen.

Zuständig